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AGB
AGB
1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem Mietlieferschein im einzelnen aufgeführten Geräte.
2. Generell
Der Mieter benennt dem Vermieter, der Fa. Dowrtiel, den gewünschten technischen Umfang, die genaue Mietdauer, den Einsatzort, sowie den Zeitpunkt des möglichen Aufbaues.
3. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet, angefangene Tage zählen voll. Erfolgt die Rückgabe der Geräte erst nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Mietzeit, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
4. Versand, Installierung und Gefahrenübergang
Anlieferung und Installierung sowie Abbau und Rücktransport der Geräte erfolgen zu Lasten des Mieters durch den Vermieter. Erfolgen Überlassung und Rückgabe der Geräte in den Räumen des Vermieters und/oder die Installierung durch den Mieter, so trägt das Transportrisiko der Mieter. Das Risiko für eventuelle falsche Installierung/Bedienung der Geräte liegt hierbei ebenso bei dem Mieter. Der Gefahrenübergang tritt ein, bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins, daß er die Geräte geprüft hat und für einwandfrei erklärt.
Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und der technischen Kontrolle der Geräte bei der Rückgabe, erkennt er damit die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.
5. Gebrauch der Mietsache
Der Mieter hat die vermieteten Geräe in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragslichen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges, Verlustes sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Zeitwert zu ersetzten. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadenfall zu vertreten hat oder nicht. Der Mieter verpflichetet sich, den Vermieter aus sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlaß oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfaßt auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
8. Rechte Dritter
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aus Anlaß oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden könnten. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfaßt auch alle Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
9. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Mietvertrag zurück, muß die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin beim Vermieter eingegangen sein. Erfolgt Sie später, ist der Mieter verpflichtet, je nach Rücktrittsdatum Stornierungskosten wie folgt zu entrichten:
bei Rücktritt bis zu 10 Tagen vor VA-Beginn: 30 % des Mietpreises
bei Rücktritt bis zu 3 Tagen vor VA-Beginn: 50 % des Mietpreises
bei Rücktritt bis zu 2 Tagen vor VA-Beginn: 75 % des Mietpreises
bei Rücktritt bis zu 1 Tag vor VA-Beginn 100 % des Mietpreises
10. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung eines Miettermins aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
11. Rückgabe der Mietsache
Werden die vermieteten Geräte nicht vom Vermieter am Einsatzort demontiert und abtransportiert, hat der Mieter die vermieteten Geräte auf seine Kosten und Gefahr nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe durch den Mieter hat dieser dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche dem Vermieter für die erforderliche Zeit für die Instandsetzung der Mietsache den vollen Mietpreis zu zahlen.
12. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind in der Rechnungsstellung des Vermieters definiert. Ansonsten gilt die Fälligkeit des vollen Rechnungsbetrages ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei längeren Mietzeiten und Mietpreisen ab Euro 500,00 ist der Vermieter berechtigt, Abschlagszahlungen bzw. A-conto-Zahlungen zu fordern. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums von mehr als 14 Tagen ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen vom Fälligkeitsdatum an in Höhe von 10 % zu berechnen. Der Vermieter behält sich vor eine Kaution zu verlangen.
Bei Aufträgen mit einem Mietpreis unter 50,00 Euro, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro verlangt.
Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Schlußbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Gerichtsstand ist für beide Teile das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.